Änderung der Schlüsselzuweisungen an Kommunen
Aus Antragswiki
Beschlossen am 14.03.2005 (MV)
Antragsteller: Adrian Engeländer
Antrag:
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Auch für Zweitwohnsitze sollen den Kommunen Schlüsselzuweisungen zukommen. Die Schlüsselzuweisungen für Erst- bzw. Zweitwohnsitze sollen in einen vernünftigen Verhältnis stehen.
Begründung:
Viele Kommunen führen eine Zweitwohnungssteuer ein, die dafür sorgen soll, daß die betroffenen Bürger auch einen finanziellen Beitrag zu den Kommunalfinanzen leisten. Schließlich nutzen sie auch die Leistungen, die die Kommune anbietet (mindestens die Straßen).
Eine Zweitwohnungssteuer behandelt aber demnach nur das Symptom und nicht die Ursache. Diese ist nämlich die fehlende finanzielle Anerkennung der Zweitwohnsitze von höherer Ebene.
| MV | BeKo | LaKo | BuKo |
|---|---|---|---|
MV Beschluss jünger.
Wieder eingebracht beim BeKo (21.06.08) und dort beschlossen, in folgender Fassung:
