Änderung des Verfahrens zur Diätenerhöhung
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Antragssteller: Oliver Schmidt
Antrag:
Abgeordnete des Bundestags und der Landtage sollen über die Höhe ihrer Diäten nicht mehr während der laufenden, sondern nur noch für die darauf folgende Legislaturperiode bestimmen können, indem der Bund und die Länder diesbezüglich die jeweiligen Abgeordnetengesetze anpassen.
Begründung:
In den letzten Jahrzehnten war jede Diätenerhöhung ein für die Bürger nur schwer nachvollziehbares Thema. Bei kaum einem anderen Punkt wird Politikern so schnell Raffgierigkeit vorgeworfen wie bei diesem. Immerhin betragen die Diäten eines Bundestagsabgeordneten pro Monat 7339 €, ein im Vergleich zum Bundesdeutschen Durchschnittseinkommen (die Merheit der Nettoeinkommen liegt zwischen 1000€ und 1999€) sehr hoher Wert.
Dennoch besteht Bedarf, die Diäten regelmäßig zu erhöhen, denn grundsätzlich sollte sich die Entschädigung der Abgeordneten an den Bezügen eines obersten Richters orientieren. Allerdings hat sich die Höhe beider Gehälter aufgrund verschiedener "Nullrunden" bei der Diätenerhöhung und der Einkommensentwicklung auseinander entwickelt.
Diätenerhöhungen sind auch deshalb bei der Bevölkerung unbeliebt, weil sich die Abgeordneten den eigenen "Lohn" erhöhen. Dazu ist in Deutschland außer den Abgeordneten kein anderer arbeitender Bürger in der Lage.
Daher ist eine "Selbstbegrenzung" der Politik notwendig. Die Akzeptanz einer Diätenerhöhung könnte gesteigert werden, indem sich die Abgeordneten eigenständig dazu verpflichten, Diäten nur noch für die anschließende Legislaturperiode zu erhöhen, für die sie ja erneut erst gewählt werden müssten und somit nicht automatisch auch davon profitieren werden.
| MV | BeKo | LaKo | BuKo |
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am Stammtisch (10.11.08) beschlossen
BeKo (13.12.08) beschlossen
