Überwachung von Kindern begrenzen
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Antragssteller: Peter Asemann
Antragstext
Der Kongress möge beschließen:
Die Überwachung von Kindern und Jugendlichen mittels ortbaren Handys, Babyfonen, PC-Überwachungssoftware (Internet-Filter, Keylogger, Remote-Administrations-Tools), Kameras und heutigen und zukünftigen technischen Überwachungsmethoden soll vom Gesetzgeber auf ein vernünftiges Maß begrenzt werden.
Je älter ein Kind / Jugendlicher ist, desto weniger Überwachung soll erlaubt sein.
Verboten werden sollen Audioaufnahmen von Kindern ab 8 Jahren, Bildaufnahmen von Kindern ab 12 Jahren und die Ortung von Kindern ab 14 Jahren.
Begründung
Kinder haben keine Lobby. Darum besteht die Gefahr, dass übervorsichtige bzw. paranoide Eltern Ihre Kinder mit den sich immer weiter eröffnenden Möglichkeiten immer stärker überwachen. Dabei ist das Interesse der Kinder an ihrer - insbesondere auch informationellen - Selbstbestimmung gegen das Erziehungsinteresse und die Aufsichtspflicht der Eltern abzuwägen.
Der Gesetzgeber soll deshalb eine Regelung treffen, die die Privatsphäre von Kindern und Jugendlichen gegen allzu starke Eingriffe durch die Eltern schützt.
| MV | BeKo | LaKo | BuKo |
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MV: 21.01.2008