Abschaffung des Renteneintrittsalters
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Thema ist bereits Beschlusslage der FDP, siehe http://www.fdp-fraktion.de/webcom/show_themen_abisz_neu.php/_c-539/_nr-54/i.html
Antragsteller: Adrian Engeländer
Antrag:
Das gesetzliche Renteneintrittsalter soll abgeschafft werden. Die Basis zur Rentenberechnung soll das 65. bzw. 67. Lebensjahr als Referenz sein. Die Rentenzahlungen werden dem tatsächlichen Renteneintrittsalter angepasst.
Begründung:
Viele Menschen gehen früher in Rente. Mit Einbußen ist dies möglich. Warum aber sollte jemandem verwehrt werden nach dem 65. Lebensjahr weiter zu arbeiten? Wenn jemand arbeiten möchte, und eine Arbeitgeber findet der ihn beschäftigt, warum sollte der Staat da im Wege stehen? Viele Menschen sind in ihrer Firma auch ein große Bereicherung und können nur schwer ersetzt werden.
| MV | BeKo | LaKo | BuKo |
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MV (01. August 2010) hier vorliegender geänderter Fassung beschlossen.
Originalfassung
Antrag:
Das gesetzliche Renteneintrittsalter soll abgeschafft werden. Die Basis zur Rentenberechnung soll das 65. bzw. 67. Lebensjahr als Referenz sein. Die Rentenzahlungen werden dem tatsächlichen Renteneintrittsalter angepasst.
Der Kündigungsschutz erlischt für jedweden Job (auch Beamte) ab dem Referenzalter.
Begründung:
Viele Menschen gehen früher in Rente. Mit Einbußen ist dies möglich. Warum aber sollte jemandem verwehrt werden nach dem 65. Lebensjahr weiter zu arbeiten? Wenn jemand arbeiten möchte, und eine Arbeitgeber findet der ihn beschäftigt, warum sollte der Staat da im Wege stehen? Viele Menschen sind in ihrer Firma auch ein große Bereicherung und können nur schwer ersetzt werden.
