Abschaffung des bundesweiten eMail-Überwachungssystems

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Antragssteller: Peter Asemann

Antrag:

Die in der Telekommunikationsüberwachungsverordnung vorgesehene und am 1.1.2005 in Kraft getretene Pflicht für alle Provider (zumindest die „mit mehr als 1000 ‘Teilnehmern’“), Überwachungsgeräte zu installieren, die die Überwachung der eMails beliebiger (d.h. ggf. aller) Kunden der Provider ermöglichen, soll abgeschafft werden. Die Überwachung von eMail-Postfächern soll in Zukunft wieder auch technisch nur im Einzelfall möglich sein.

Begründung:

Nach der 2002 beschlossenen Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) besteht seit dem 1.1.2005 für alle Provider („mit mehr als 1000 ‘Teilnehmern’“, wobei nicht definiert ist, was ein Teilnehmer überhaupt ist) die Pflicht, Überwachungsgeräte zu installieren, die berechtigten Behörden erlauben per verschlüsseltem Fernzugriff beliebige eMails von Kunden der Provider mitzulesen.

Allein die Existenz dieser einfachen Möglichkeit des Zugriffs auf diesen großen Teil der Kommunikation eines Menschen - das Abhören des Handys ist zur Zeit angeblich noch wesentlich komplizierter - mit seinem Umfeld wird dazu führen, dass davon häufig Gebrauch gemacht werden wird. Die Existenz des Toll-Collect Sytems hat beispielsweise schon wenige Tage nach seiner Inbetriebnahme zu der Forderung geführt, das System auch zum automatischen Abgleich von PKW-Autokennzeichen mit Polizeidatenbanken gesuchter Autos einzusetzen; das beweist, dass - zumindest bei einigen unserer politischen Gegner - die Tendenz besteht, theoretisch bestehende technische Möglichkeiten auch in der Praxis voll nutzen zu wollen, auch verdachtsunabhängig und im Stil einer Rasterfahnung und sogar wenn dadurch Schritt für Schritt die totale Überwachung aller Lebensbereiche eingeführt wird.

Dass gegen Terroristen und die organisierte Kriminalität entschieden vorgegangen werden muss, ein Argument, dass stets für die Einführung von Überwachungsmaßnahmen ins Feld geführt wird, ist natürlich unbestritten.

Das erfordert aber nicht die Installation des vorgesehenen Mammut-Systems, das die Überwachung fast aller eMails fast aller Bürger jederzeit (quasi unbemerkt und nicht oder kaum nachvollziehbar) möglich macht.

Zudem wird man gerade Terroristen und organisierte Kriminelle mittels eMail-Überwachung kaum überführen können, denn Terroristen und organisierte Kriminelle sind meist nicht dumm. Sie sind sich sicher der Tatsache bewusst, dass Überwachungsmaßnahmen gegen sie eingesetzt werden. Sie werden - wie Al Quaida das zu tun scheint - hauptsächlich per Boten bzw. direkt mündlich kommunizieren, oder, sollten sie tatsächlich eMail nutzen, die Kommunikationsinhalte sicher verschlüsseln und unauffällig verstecken, was heute für jeden Bürger mit frei im Internet verfügbaren, kostenlosen Programmen möglich ist.

Sie könnten auch zu Providern mit unter 1000 Teilnehmern gehen oder selbst als Provider auftreten und so der Überwachung bis auf weiteres entgehen, oder über andere Internet-Dienste als eMail kommunizieren.

Die Möglichkeit zur eMail-Überwachung ist also höchstswahrescheinlich kein effizientes Mittel zur Bekämpfung von Terrorismus oder organisierter Kriminalität.

Es ist auch unverständlich, warum die TKÜV ein System zur Überwachung quasi aller eMail-Nutzer vorsieht. Es gibt keinen Grund, warum zur Bekämpfung relevanter Bedrohungen nicht die Überwachung einzelner eMail-Postfächer auf richterliche Anordnung hin ausreichend sein soll. Es gibt keine Notwendigkeit für das vorgesehene riesige, teure, automatisierbare und quasi allumfassende System. Es verbessert unsere Sicherheit nicht, sondern höhlt primär das Fernmeldegeheimnis aus und versetzt die Behörden in die Lage, ohne Mühe und unbemerkt die eMailkommunikation fast aller Internet-Nutzer in Deutschland zu überwachen. Damit wird - und man sollte das Gefahrenpotential dabei nicht völlig unterschätzen - auch die Möglichkeit des Missbrauchs dieser Überwachungsmöglichkeit durch korrupte Beamte, Agenten anderer Staaten etc. geschaffen.

Deshalb stellt dieses Überwachungssystem keinen Fortschritt für die innere Sicherheit dar, sondern vielmehr ein massives Risiko für die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte der normalen Bürger, und ist darum abzuschaffen.

MV BeKo LaKo BuKo
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MV 19.06.2007
Landeskongress (Regensburg) 22./23.01.2005

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