Angemessene Haftentschädigung
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Antragssteller: Oliver Schmidt
Antrag:
Das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen soll in §7 Abs. 3 folgendermaßen geändert werden:
(3) Für den Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, beträgt die Entschädigung fünfzig Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung.
Begründung:
Aktuell wird als Haftentschädigung der unzureichende Betrag von 11€/Tag gezahlt. Aufgrund der enormen Folgen eines Haftaufenthalts auf das Leben unschuldig davon Betroffener (z.B. Verlust des Arbeitsplatzes, Verlust des Freundeskreises, usw.) ist dieser Betrag allerdings viel zu niedrig. Da die Haftentschädigung außerdem nur einen geringen Teil der jeweiligen Landeshaushalte ausmacht sind die Bundesländer durchaus zu einer deutlich höheren Haftentschädigung in der Lage. 50€/Tag entspricht dem Tageseinkommen eines Durchschnittsbürgers viel eher als 11€/Tag und kann daher den durch die Haft eingetretenen Freiheitsverlust menschenwürdiger ausgleichen.
BV (17. Juli 2009) beschlossen
| MV | BeKo | LaKo | BuKo |
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