Antrags-Durchsatz erhöhen
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Antragsteller: Peter Asemann, Adrian Engeländer
Antrag:
Auf dem Stimmzettel vermerkt jedes stimmberechtigte Mitglied neben dem Alexander- Müller-Verfahren, welchem Antrag er ohne Aussprache zustimmen kann. Anträge, die 2/3 Mehrheit haben, werden als angenommen betrachtet.
| MV | BeKo | LaKo | BuKo |
|---|---|---|---|
MV (25. Mai 2009) beschlossen;
BeVo (17. Juli 2009) abgelehnt
Originalfassung:
Antrag:
Um den Durchsatz von Anträgen zu erhöhen, wird das folgende, "Schnellzustimmungsverfahren" genannte Verfahren eingeführt:
- In Vorbereitung des Kongresses wählt der Vorstand der betroffenen Gliederung Anträge aus, die er für wenig kontrovers, das heisst, für in ungeänderter Form zustimmungsfähig hält
- In der Tagesordnung wird eine Liste dieser Anträge veröffentlicht und ein Tagesordnungspunkt für die Durchführung der sogenannten "Abstimmungsrunden" des Schnellzustimmungsverfahrens vorgesehen
- Die Abstimmungsrunden des Schnellzustimmungsverfahrens werden wie folgt durchgeführt:
- Der Antragssteller oder ein Vertreter stellt den Antrag vor und begründet ihn
- Es kann eine Gegenrede gehalten werden, auch formal
- Die Redezeit für Rede und Gegenrede ist auf je 2 Minuten begrenzt.
- Die Stimmberechtigten haben im Anschluss die Möglichkeit den Antrag ungeändert anzunehmen (Zustimmung) oder nicht anzunehmen (Ablehnung).
- Der Antrag gilt als angenommen, wenn eine Zustimmung von 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten erreicht wird
- Erreicht der Antrag keine 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten gilt er nicht als abgelehnt, sondern weiterhin als noch nicht behandelt und kann im regulären Beratungsverfahren beraten werden, d.h. wenn er im Alex-Müller-Verfahren ausgewählt wurde
- Die für das Schnellzustimmungsverfahren vorgesehene Zeit darf 60 Minuten nicht überschreiten, es sei denn, der Kongress stimmt einer Verlängerung mit Mehrheit zu.
- Die Durchführung des Schnellzustimmungsverfahrens kann unterbrochen und in Unterbrechungen während der anderen Tagesordnungspunkte durchgeführt werden (z.B. Auszählungen etc.)
Begründung:
Das Alex-Müller-Verfahren führt häufig zur Auswahl aktueller, interessanter und zumeist kontroverser Anträge, die stark diskutiert werden und entsprechend viel Kongress-Zeit verbrauchen. Dies geht zu Lasten von Anträgen die eigentlich nur kurz durchgewunken werden müssten, aber aufgrund des Alex-Müller-Verfahrens selten zur Abstimmung kommen. Das vorgeschlagene Verfahren soll dieses Problem aus der Welt schaffen und den Beschluss-Stau in den Gliederungen der JuLis beseitigen. Die Begrenzung der Redezeit von Vorstellungsrede und Gegenrede sowie die notwendige 2/3 Mehrheit sollen dafür sorgen, dass tatsächlich nur nicht-kontroverse Anträge in diesem Schnellverfahren angenommen werden, kontroverse oder unklare hingegen mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht.