Arbeitgeberanteil ausweisen
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Antragsteller: Peter Asemann
Arbeitgeberanteil ausweisen
Antrag
Als "Bruttolohn" sollen auf der Lohnabrechnung für abhängig Beschäftigte zukünftig die gesamten Kosten des Arbeitgebers für die Beschäftigung des jeweiligen Arbeitnehmers ausgewiesen werden.
Die künstliche Auftrennung der verschiedenen Sozialabgaben in einen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil wird abgeschafft. Der Bürger soll aus der Lohnabrechnung ersehen können, wie hoch die Belastung durch Sozialabgaben und Steuern tatsächlich ist, und wieviel seine Stelle den Arbeitgeber tatsächlich, inklusive des heutigen "Arbeitgeberanteils" kostet.
Begründung
Die üblichen Lohnabrechnungen, auf denen als Bruttolohn der vom Arbeitgeber aufzuwendende Betrag nach Abzug des sogenannten Arbeitgeberanteils an den Sozialabgaben ausgewiesen wird, erzeugen beim Arbeitnehmer eine falsche Vorstellung von den Kosten, die seine Beschäftigung für den Arbeitgeber verursacht, und eine falsche Vorstellung von der Höhe der Kosten der Sozialsysteme.
Damit werden dem Bürger wichtige Informationen vorenthalten, er wird geradezu für dumm verkauft. Diese illiberale Verschleierung der Realität ist nicht hinnehmbar und gehört abgeschafft.
| MV | BeKo | LaKo | BuKo |
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