Arzneimittelpackungsgrößen
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Antragsteller: Peter Asemann
Arzneimittelpackungsgrößen
Antrag
Arzneimittelhersteller werden verpflichtet, alle verschreibungspflichtigen Medikamente in Gebinden zu sechs Tabletten / Einheiten zu produzieren. In der Apotheke kann der Kunde dann eine der verschriebenene Menge entsprechende Anzahl dieser Gebinde kaufen. Der Preis der Gebinde muss dabei unabhängig von der gekauften Menge sein. Den Beipackzettel hat der Hersteller in digitaler Form den Apotheken zur Verfügung zu stellen; der Apotheker druckt diesen dann pro Einkauf und Medikament einmal aus.
Begründung
Die Pharma-Industrie bringt Arzneimittel oft in verschiedenen Packungsgrößen auf den Markt. Bei der Dimensionierung der Packungsgrößen wird häufig versucht, die kleinere Größe etwas zu klein, die größere Größe zu groß (oft doppelt so groß wie die kleine Größe) für den durchschnittlichen Bedarf zu machen. Die Krankenkassen zahlen damit einen signifikanten Teil der Arnzeimittelausgaben, die in Deutschland im Vergleich zum Ausland extrem hoch sind, für Medikamente, die nicht genutzt werden. Darum ist ein gesetzlicher Eingriff in die Gestaltungsfreiheit der Hersteller zur Dimensionierung der Packungsgrößen notwendig, um die Kosten des Gesundheitssystems endlich zu reduzieren.
| MV | BeKo | LaKo | BuKo |
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