Auflösung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

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Antragsteller: JuLi Kreisvorstand Erlangen

Antrag: Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln soll aufgelöst und die Gebührenpflicht auf alle Steuerzahler übertragen werden. Die Erhebung der Rundfunkgebühren sollen somit die Finanzbehörden übernehmen und der Rundfunkstaatsvertrag dementsprechend geändert werden. Gleichzeitig muß zur Wahrung der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichergestellt sein, dass die Finanzierung – einmal beschlossen – nur mit einer Mehrheit von wenigstens 2/3 der Stimmen des jeweils zuständigen Parlaments geändert werden kann.

Begründung:

Laut Geschäftsbericht der GEZ aus dem Jahr 2003 hat sich die Aufwendung für die Gebührenerhebung seit 1994 von 93,3 Mio. € auf 133,6 Mio. € erhöht. Im selben Zeitraum stiegen die Kosten pro Teilnehmerkonto von 2,82 € auf 3,39 €.

Die Auflösung der GEZ und die Überführung der Rundfunkgebühren in ein steuerfinanziertes System hätte folgende Vorteile: Einsparung in dreistelliger Millionenhöhe auf Grund des Wegfalls eines großen Teils der Verwaltungskosten der GEZ; die Infrastruktur zum Gebühreneinzug ist bei der Finanzverwaltung bereits vorhanden gerechtere Verteilung der Kosten für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine Ausnahmeregelungen: jeder steuerpflichtige Bürger zahlt Rundfunkgebühren

Das gängige Argument gegen eine Steuerfinanzierung der Rundfunkgebühren – dass nämlich auf diese Weise auch jene, die keinen Fernseher bzw. kein Radio haben, ungerechtfertigt zur Kasse gebeten werden – ist nicht stichhaltig, da in vielen anderen Bereichen über Steuern finanzierte Leistungen des Staates ebenfalls nicht allen (aber der überwiegenden Mehrheit) zu Gute kommen. So werden beispielsweise Wahlen durch Steuern finanziert, obwohl nicht jeder wählen geht. Und da der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Aufgaben der Information, Meinungsbildung, Bildung und Kultur wenigstens in Teilen seines Programms erfüllt, kann man ihn ruhigen Gewissens als dem Gemeinwohl dienend bezeichnen.

Als vierte Säule der Demokratie dienen die Medien der Kontrolle der Politik, deren Einfluß auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten daher möglichst gering zu halten ist (vgl. Berlusconisierung).


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MV 18.04.2007

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