Bagatellklausel statt Abmahnwahn

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Antragsteller: Peter Asemann

Antrag:

Der Kongress möge beschliessen:

Es soll eine Bagatellklausel eingeführt werden, die teure Abmahnungen argloser Privatpersonen verhindert, die (nicht nur im Internet) privat und nicht-kommerziell einzelne Exemplare eines Artikels verkaufen.

Begründung:

Auch beim Verkauf legal erworbener Original-Artikel kann sich aufgrund von Rechtsstreits etc. die Rechtslage ändern, z.B. ein Bandname oder ein Warenzeichen einem neuen Rechteinhaber zugesprochen werden, und damit der Verkauf von "Altartikeln" quasi illegal werden. In diesen Fällen kann es zu Abmahnungen kommen; dies ist mit dem Rechtsverständnis des Normalbürgers, der nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hat, nicht vereinbar. Darum ist die Einführung einer Bagatellklausel für Privatleute geboten.

Link: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30985/1.html

MV BeKo LaKo BuKo
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