Bußgeld für Nichtwähler
Aus Antragswiki
Antragsteller: --Thilo 18:47, 24. Okt. 2011 (CEST)
Antrag: Das Nichtteilnehmen an Entscheiden und Wahlen soll als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einer Geldbuße von 10 % eines Monatsnettoeinkommens belegt werden. Zusätzlich sollen Stimmzettel so gestaltet werden, dass der Wähler auf dem Zettel die Ablehnung des gesamten Vorschlags eindeutig ausdrücken kann, z.B. bei der BTW unter Erststimme ein Feld "Niemanden" oder "Keinen der Kandidaten" und unter Zweitstimme ein Feld "Keine der Parteien".
Begründung: Nichtwähler sind nicht nur ein moralisches Ärgernis, sondern ein handfestes Problem beim Feststellen der politischen Richtung einer Regierungsperiode (Wahlen) oder einer Mehrheit für ein bestimmtes Projekt (Volksentscheide). Insbesondere bei der von den JuLis befürworteten direkten Demokratie ist eine hohe Wahlbeteiligung für eine sinnvolle Meinungsbildung unerlässlich. Nichtwähler flüchten sich meist in billige Ausreden, wenn es um ihr Verhalten geht. Fakt ist, dass es keinen Grund gibt nicht zu wählen, selbst dann, wenn man das System an sich ablehnt. Das Abstimmungssystem ist in Deutschland so gestaltet, dass man immer wählen kann, weil man rechtzeitig informiert wird und Briefwahl beantragen kann. Nur echte Notfälle, wie Koma nach Unfällen oder Operationen sind ein Grund, nicht abzustimmen. Die hohen Kosten von Entscheiden und Wahlen sind nicht zu rechtfertigen, wenn niemand abstimmt. Die "Mehrheit" eines Entscheids mit 14 % Wahlbeteiligung ist nicht nur fragwürdig, sondern inhärent falsch. Dass den Bürgern ihr Staat bisweilen scheißegal ist, kann gefährlicher sein, als Fehlverhalten im Straßenverkehr (z.B. Falschparken). Daher ist Nichtwählen mit Bußgeld zu ahnden.
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