Delegiertensystem auf Landeskongressen
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Antragsteller: Friedrich Fick, Oliver Schmidt
Antrag:
Auf Landeskongressen soll ein Delegiertensystem eingeführt werden.
Jeder Kreisverband der JuLis Bayern stellt dabei zehn Delegierte, die (durch ein von den jeweiligen Kreisverbänden selbstständig zu bestimmendes Verfahren) entweder vor dem Kongress oder auch noch am Tag des Kongresses durch die anwesenden Mitglieder bestimmt werden. Ortsverbände und Bezirksverbände erhalten keine Delegierten, sondern werden durch die Delegierten der Kreisverbände mitvertreten.
Das Stimmrecht ist jederzeit (auch mündlich) auf ein anderes stimmberechtigtes Mitglied des Kreisverbandes übertragbar. Ein Delegierter kann maximal eine Stimme besitzen.
Daneben steht der Landeskongress auch allen Mitgliedern und Besuchern offen, die nicht Delegierte eines Kreisverbandes sind. Rederecht haben daher nicht nur Delegierte, sondern weiterhin alle Mitglieder der JuLis Bayern.
Begründung:
Durch das Delegiertensystem soll verhindert werden, dass ein LaKo von einem mitgliederstarken Kreisverband "überrannt" wird.
Hinsichtlich des tatsächlichen Ablaufs des LaKos wird sich nicht viel ändern. Es ist weiterhin jedes Mitglied der JuLis Bayern mit Rederecht ausgestattet. Eine Änderung tritt nur hinsichtlich des Stimmrechtes ein, da pro Kreisverband maximal zehn Stimmblöcke ausgeteilt werden, die innerhalb des Kreisverbandes aber bei Ausfall eines Delegierten jederzeit an ein anderes Mitglied, das bis dahin noch nicht Delegierter war, weitergegeben werden können.
Eine Verschlechterung der demokratischen Situation tritt daher nicht ein, denn die wenigsten Kreisverbände stellen in der Regel überhaupt einmal zehn Mitglieder. Dafür werden aber kleinere KVs davor geschützt, von Riesen-KVs beim LaKo überrollt zu werden und somit ihre Stimme nahezu wertlos sein zu lassen.
| MV | BeKo | LaKo | BuKo |
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MV 01.08.2010