Dreck auf öffentlichen Flächen

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Beschlossen am 21.06.2004 (MV)

Antrag:

Das Verunreinigen von öffentlichen Flächen durch Zigaretten, Kaugummis, Tierkot und sonstigen Abfall ist eine Ordnungswidrigkeit. Diese ist mit einem Ordnungsgeld von 20-50 EUR zu ahnden.

Ordnungsamt und Polizei werden dazu angehalten die in Antrag "Dreck auf öffentlichen Flächen" angeführten Ordnungswidrigkeiten aktiv zu verfolgen.

Begründung:

erfolgte mündlich

MV BeKo LaKo BuKo
Haken.gif Eck.gif Eck.gif Eck.gif
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