Einwanderung zum Vorteil Deutschlands
Aus Antragswiki
Antragsteller: --Thilo 15:13, 25. Jan. 2010 (UTC)
Antrag:
Die Jungen Liberalen fordern, dass sich Deutschland endlich zu einer Einwanderungspolitik bekennt, die zu seinem eigenen Wohle ist. Unabhängig von der Gewährung von Asyl, fordern die JuLis daher, die Einwanderung nach unten folgenden Kriterien gesetzlich zu regeln, Fachkräfte und Knowhow gezielt anzuwerben und alle notwendigen Informationen im Internet auf einer anwenderfreundlichen Seite darzulegen.
Einwanderung nach Deutschland soll nach folgenden Kriterien gesetzlich geregelt werden:
Bedingungen:
Um Deutscher Staatsbürger zu werden, müssen alle folgenden Bedingungen erfüllt sein:
Alter
Um die Staatsbürgerschaft zu beantragen, muss der Antragsteller mindestens 18 Jahre alt sein. Für Personen unter 18 Jahren müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: - der Antragsteller muss ein Elternteil, ein Adoptivelternteil oder Erziehungsberechtigter des Kindes sein. das Kind muss seinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben, muss aber - vorher nicht eine bestimmte Zeit in Deutschland gelebt haben. - ein Elternteil oder Adoptivelternteil oder Erziehungsberechtigter ist entweder schon Deutscher Staatsbürger oder stellt den Staatsbürgerschaftsantrag gleichzeitig mir der des Kindes.
Dauerhafter Wohnsitz
Um Deutscher Staatsbürger zu werden, muss man seinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben. Weiterhin darf das Aufenthaltrecht nicht angezweifelt werden, d.h. es darf gegen den Antragsteller keine Untersuchung über die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts geben, es dürfen keine Anfragen diesbezüglich bei zuständigen Ämtern und Behörden vorliegen und es darf kein Ausweisungsbefehl oder Aufforderung zur Ausreise vorliegen.
Aufenthaltszeitraum
Um Deutscher Staatsbürger zu werden, muss der Antragsteller in einem Zeitraum von vier Jahren vor Antragstellung wenigstens drei Jahre lang (1095 Tage) in Deutschland gelebt haben. Der Aufenthalt kann mehrmals unterbrochen werden und muss nicht am Stück erfolgen.
Sprachfertigkeiten
Die Amtssprache in Deutschland ist Deutsch. Jeder Einwanderer muss hinreichende Kenntnisse der Deutschen Sprache haben, so dass er sich mit anderen und andere mit ihm im Alltag verständigen können.
Straffälligkeit
Niemand kann Deutscher Staatsbürger werden, falls der Antragsteller: - in den drei Jahren vor Antragstellung darf der Antragsteller nicht straffällig geworden sein, d.h. in diesem Zeitraum nicht einer Straftat oder eines Verbrechens schuldig geworden sein und deswegen rechtskräftig verurteilt worden sein. - Anklage gegen ihn erhoben worden ist (sofern der Prozess noch nicht abgeschlossen ist). - eine Freiheitsstrafe verbüßt oder auf Bewährung entlassen ist. - ein Abschiebungsbefehl, oder ein Ausweisungsbescheid gegen ihn vorliegt. - wegen Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt oder verurteilt wurde oder eine Untersuchung entsprechender Vorwürfe gegen ihn läuft. - die Staatsbürgerschaft in den vergangenen fünf Jahren vor Antragstellung entzogen worden ist.
Im Gefängnis oder in Freiheit auf Bewährung verbrachte Zeit wird nicht in den Aufenthaltszeitraum mit einberechnet. Ausgenommen ist Untersuchungshaft, falls man in deren Folge von den Vorwürfen frei gesprochen wird.
Wissen über Deutschland
Um Staatsbürger werden zu können, muss der Antragsteller die Rechte und Pflichten eines Bürger kennen, u.a. das Recht und die Verantwortung zur Teilnahme an Wahlen. Ebenso muss der Antragsteller Kenntnis der deutschen Geschichte, Werte, Institutionen und Staatssymbole haben.
Informationen
Das Wissen, dass man haben muss um einen Antrag auf Staatsbürgerschaft zu stellen, soll in kostenlos zugänglichen Broschüren und oder Kursen vermittelt werden. Sprachkurse sollen ebenfalls kostenlos angeboten werden.
Prozedur:
Der Antragsteller meldet sich zum Verfahren an. Daraufhin erhält er alle Informationen, die er benötigt um Staatsbürger zu werden, in einem Paket, also Formulare, Termine, Broschüren, etc. Die Anmeldung muss dabei nicht kostenfrei sein. Sie sollte mit einer Gebühr verbunden sein (100 EUR).
Test
Wer alle Bedingungen zur Antragstellung erfüllt, muss einen Test zur Erlangung der Staatsbürgerschaft ablegen. Der Test muss von Personen im Alter zwischen 18 und 55 Jahren abgelegt werden.
Inhalt der Prüfung
Der Test soll in schriftlicher Form abgehalten werden und prüfen, ob der Antragsteller ausreichendes Wissen über Deutschland hat und ob er die Sprachvorraussetzungen erfüllt. Wissen über Deutschland beinhaltet Fragen zu: - Wahlrecht - Rechte und Pflichten eines Bürgers - Geschichte, Kultur, Gesellschaft - Politik, Staatsaufbau - Geografie
Sprachvorraussetzungen: Der Antragsteller muss durch das Ausfüllen des Wissenstests in deutscher Sprache und seine persönliche Interaktion und Kommunikation mit den Prüfern unter Beweis stellen, dass er in der Lage ist, einfache Aussagen und Fragen zu verstehen und einfache Information selbst zu kommunizieren.
Aufbau des Tests
Der Inhalt der Prüfung soll durch Studium des bereitgestellten Materials bestanden werden können, jedoch nicht aus fixen und damit auswendig lernbaren Phrasen bestehen.
Nach der Prüfung
Nach bestandener Prüfung werden die Antragsteller zu einer feierlichen Zeremonie eingeladen, in deren Rahmen sie einen Eid auf die Verfassung und Werte Deutschlands ablegen und erhalten im Anschluss ihre Staatsbürgerschaft verliehen bekommen. Die Zeremonie soll der Verleihung der Staatsbürgerschaft einen feierlichen Rahmen geben und die Mühen der Immigranten würdigen. Sie soll die Immigranten in der deutschen Gesellschaft willkommen heißen. Wer den Test nicht besteht soll zunächst zu einer mündlichen Nachprüfung kommen. Wer diese nicht besteht, muss den Antrag erneut stellen.
| MV | BeKo | LaKo | BuKo |
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MV 01.08.2010
