Ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf Kunst

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Antragsteller: Adrian Engeländer

Antrag

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf Kunst

Bei der ermäßigten Mehrwertsteuer handelt es sich um eine Art passive Subvention. Nahrungsmittel werden von jedem benötigt und daher auch Personen mit geringem Einkommen. Es handelt sich also primär um Leistungen und Güter der Grundversorgung. Wer aber Geld für Kunstobjekte und auch künstlerische Dienstleistungen (Zirkus, Kino) übrig hat, sollte dafür den vollen Mehrwertsteuersatz zahlen. Im Gegenzug sollten dafür andere Staatseinnahmen wie z.B. das Mehrwertsteuerniveau gesenkt werden. §12 Abs. 2 Unterpunkt 7 UStG soll gestrichen werden. In Anlage 2 des UStG sollen die Gruppen 53 (Kunstgegenstände) und 54 (Sammlungsstücke) gestrichen werden.

Begründung

Ermäßigte Mehrwertsteuersätze sollen einer Grundversorgungssicherung dienen. Kunst gehört definitiv nicht zur Grundversorgung und ist daher nicht zu ermäßigen.

UmsatzSteuerGesetz - UStG

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MV 18.04.2007

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