Europäisierung der Hochschulbildung

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Antragsteller: Andreas Krause, Friedrich Fick


Antrag:

Gerade die Hochschulbildung soll europäisch konsequent gestaltet werden.

In diesem Sinne sollen die Lehrveranstaltungen aus einem Europäischen Topf mitfinanziert werden. Dieser Topf finanziert sich aus nachgelagerten Studiengebühren, die sich auf 10% des monatlichen Bruttoeinkommens über den Zeitraum der ersten fünf Beschäftigungsjahre belaufen. Einzelne Lehrinstitute erhalten einen strukturangepassten Betrag. Dieser Beitrag muss nach der geltenden Beschlusslage zum Thema Studiengebühren verwendet werden.

Dadurch können europäisch einheitliche Abschlüsse und ein europäisch einheitlicher Hochschul-Bildungsstandard geschaffen werden.

Bauliche Maßnahmen können zur Verbesserung der Lehrsituation anteilig aus dem Topf mitfinanziert werden.

Begründung:

Die Studentenproteste in Österreich zeigen, dass eine europäische Lösung der Hochschulbildung längst überfällig ist.

Der Forschungsauftrag soll davon bewusst abgekoppelt werden. Es soll aber durchaus zu einem Strukturausgleich kommen. Zusätzliche Studiengebühren können von den Hochschulen in Autonomie festgelegt werden. Die Bildung an sich bleibt dabei auf jeden Fall frei und ist nicht an staatliche Zwänge gebunden.

Ein Studienplatzwechsel ist innereuropäisch ohne Probleme möglich und es kommt nicht zu einer 'Studiengebührenflucht'.


Gewidmet: Emma Diwisch.


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Antrag wurde im AK diskutiert und anschließend vom Antragsteller zurück gezogen.

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