Feiertage
Aus Antragswiki
Antragsteller: Christian Wolff
Antrag: Anpassung der religiösen Feiertage in Deutschland
Die Jungen Liberalen Erlangen fordern eine Anpassung der bundeseinheitlichen Feiertage an die gegebene religiöse Vielfalt in der Bundesrepublik. Die drei anerkannten Weltreligionen in Deutschland sollen jeweils zwei ihrer religiösen Festtage als bundeseinheitlichen Feiertag bestimmen, wobei das Weihnachten als quasi traditioneller Feiertag erhalten bleiben soll. Dies bedeutet, dass evangelische und katholische Christen ebenso wie Mitmenschen jüdischen und islamischen Glaubens jeweils zwei Feiertag bestimmen können. Die Feiertagsgeltung ist bundeseinheitlich. Die staatlichen Feiertage sind auf maximal zwei zu begrenzen.
Begründung:
Der derzeitige Umgang mit religiösen Feiertagen entspricht nicht mehr den tatsächlichen religiösen Gegebenheiten in der Bundesrepublik. Zwar kann trotz einer Zunahme der Kirchenaustritte noch immer von einer mehrheitlich christlichen Prägung der deutschen Gesellschaft ausgegangen werden, dagegen jedoch verzeichnen die beiden anderen Weltreligionen Judentum und Islam einen Mitgliederzuwachs auf Grund von regulärer Konversion und im Rahmen von Migrationsbewegungen. Diese Tatsache ist anzuerkennen. Nach Angabend des Statistischen Bundesamtes leben in Deutschland etwa 108.000 Menschen jüdischen und ca. 3.000.000 Menschen islamischen Glaubens. Die Vielzahl christlicher Feiertage ist auch aus dem Grunde heraus einzuschränken, da regionale protestantische oder katholische Prägungen entsprechende Feiertage beinhalten, die eben nicht bundesweit stattfinden und somit auch dem Lebens- und Wirtschaftskreislauf der Bundesrepublik zu wider laufen. Die Bundesrepublik ist desweiteren ein ausdrücklich sekulärer Staat, der anders als im laizistischen Staatswesen (vgl. Frankreich, Schweiz, Türkei) der Religion ihren öffentlichen Raum lässt und die Religionsfreiheit ausdrücklich postitiv betrachtet. Mit der damit verbundenen gleichzeitigen Ablehnung einer Staatskirche ist es jedoch nicht vereinbar, ausschließlich christliche Feiertage bundeseinheitlich einzuführen und die beiden anderen anerkannten Weltreligionen hierbei nicht zu beachten.
| MV | BeKo | LaKo | BuKo |
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MV: 21.01.2008