Fernmündliche Verträge absichern

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Antragsteller: Friedrich Fick

Antrag:

Die JuLi's mögen beschließen:

Fernmündliche Verträge können ab sofort nur noch dann rechtskräftig werden, wenn die Verbindung vom Kunden aus hergestellt wurde.

Begründung:

In der momentan gültigen Rechtslage ist es möglich, Verträge sehr leicht über Telefon zu schließen. In jedem Gespräch zwischen Verkäufer und Kunden können eine Pizza, neue Handy- oder Telefontarife, ein anderer Stromlieferant oder sogar ein Leasing für ein neues Auto abgeschlossen werden.

Das Problem an dieser Geschichte ist, dass das Gespräch einzig und allein auf Verkäuferseite rechtskräftig protokolliert wird. Dies führte in der letzten Zeit zu enormen Stilblüten. Besonders bekannt sind die Aktionen von Call-Centern der Telekom oder von Tele2 in denen potentielle Kunden angerufen wurden, in ein Verkaufsgespräch verwickelt wurden und am Ende des Verkaufsgespräches kam laut rechtskräftigem Protokoll der Firmen immer ein gültiger Vertrag zustande.

Dies hat zur Folge, dass von Fachleuten dazu geraten wird, nach jedem Verkaufsgespräch auf jeden Fall den angebotenen Vertrag schriftlich zu widerrufen. Egal ob man den Vertrag seiner Meinung nach abgeschlossen hat oder nicht.


Dies ließe sich ganz einfach dadurch umgehen, dass ab sofort nur noch Verträge gültigkeit haben, deren Verbindung vom Käufer aus hergestellt wurde. Demnach müsste, sollte der Käufer angerufen worden sein und sich vom Angebot überzeugt haben, den Verkufer zurück rufen (Sinnvoll bei größeren Investitionen wie einem neuen Telefonvertrag). Oder mit dem Verkäufer ohnehin zuerst Kontakt aufgenommen haben (beim Bestellen einer Pizza).


MV BeKo LaKo BuKo
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