Finanzordnung

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Finanzordnung der Jungen Liberalen Erlangen

Fassung vom 13. Januar 2003

§ 1 Mitgliedsbeiträge

Jedes Mitglied ist grundsätzlich verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag an den Kreisverband der Jungen Liberalen Erlangen abzuführen. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Berufsstand:
a)Berufstätige zahlen pro Monat 3,50 €
b)Studenten, Auszubildende, Zivildienstleistende, Wehrpflichtige und Sonstige zahlen pro Monat 2,75 €
c)Schüler zahlen pro Monat 2,25 €

§ 2 Härtefallregelung

Befindet sich ein Mitglied der Jungen Liberalen Erlangen in finanzieller Not, so kann ihm der Mitgliedsbeitrag gestundet oder auch erlassen werden. Der Kreisvorstand entscheidet über die zu treffenden Maßnahmen.

§ 3 Ansprüche der Übergliederungen

Der Kreisverband der Jungen Liberalen Erlangen führt nach den Bestimmungen der Übergliederungen Beiträge an diese ab.

§ 4 Rechnungen

Der Schatzmeister ist angehalten, anfallende Rechnungen nur gegen Vorlage einer Rechnung, Quittung oder eines Kassenzettels zu bezahlen.

§ 5 Vorsitzendenbudget

Der gewählte Vorsitzende der Jungen Liberalen Erlangen verfügt in seiner Amtszeit über ein Budget von einhundert Euro, für das er allein die Verantwortung trägt und über das er ohne weitere Abstimmung mit den übrigen stellvertretenden Vorsitzenden zur Unterstützung der Arbeit der Jungen Liberalen Erlangen verfügen kann. Dieses Budget kann mit einfacher Mehrheit in einer Kreisvorstandssitzung beliebig verändert werden, bis zu einer maximalen Höhe von zweihundert Euro. Über die Verwendung dieses Budgets muss er in seinem Rechenschaftsbericht Auskunft geben.

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