Gütesiegel für Lautstärke
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Beschlossen am 14.07.2003 (MV)
Antragsteller: Peter Asemann
Antrag:
Es soll eine Art Gütesiegel für Veranstaltungen vergeben werden, die ihre Besucher keiner gesundheitsgefährdenden Geräuschbelastung aussetzen.
Begründung:
Gesundheitsschäden durch übermässige Geräuschbelastung nehmen immer weiter zu. Diese verursachen hohe Kosten und oftmals chronische Ohrgeräusche, die Depressionen auslösen und sogar Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben können. Dieser besorgniserregenden Entwicklung muß entgegengewirkt werden. Anstatt eine obrigkeitsstaatliche Verordnung von Höchstlautstärken für Veranstaltungen einzuführen, soll die freiwillige Kennzeichnung von Veranstaltungen dem Bürger helfen, gesundheitsgefährdende von unbedenklichen Veranstaltungen zu unterscheiden. Die Veranstalter sollen durch das Gütesiegel in die Lage versetzt werden, mit ihrem verantwortungsvollen Umgang mit der Gesundheit ihrer Gäste zu werben; als Anreiz, nicht nur die Mindestanforderungen für die Vergabe des Siegels zu erfüllen, soll es das Siegel in verschiedenen Klassen geben, die Veranstaltungen in Kategorien von z.B. "Absolut unbedenklich" bis hin zu z.B. "Auf Dauer schädlich" einteilen. Die Bürger sollen dadurch in die Lage versetzt werden, sich durch die Kennzeichnung vernunftgemäß für gesundheitsverträglich beschallte Veranstaltungen zu entscheiden. So sollen per "Abstimmung mit den Füßen" auch die Veranstalter übermäßig lauter Veranstaltungen zu einem vernünftigen Einsatz von Lautstärke gebracht werden. Die Finanzierung der zu schaffenden Institution soll möglichst weitgehend aus geringen Gebühren für die Nutzung des Gütesiegels und ggf. Strafzahlungen bei Mißbrauch desselben erfolgen. Auch wenn die Institution sich nicht selbst finanzieren könnte, würden die Einsparungen im Gesundheitswesen die Kosten für eine im schlechtesten Fall dauerhaft notwendige Bezuschussung der Institution durch den Staat um Größenordnungen übertreffen und damit die Bezuschussung mehr als nur "gegenfinanzieren".
| MV | BeKo | LaKo | BuKo |
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