Gegen Softwarepatente

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Antragsteller: Peter Asemann

Antrag:

Die Jungen Liberalen fordern, Software weiterhin von der Patentierbarkeit auszuschließen.

Begründung:

Die Erteilung von Patenten ist eine Maßnahme, mit der der Staat die Innovation fördern will. Durch Patente sollen Erfinder in die Lage versetzt werden, von ihrer Erfindung zu profitieren; das Patent soll sie in die Lage versetzen, dass sich ihre Entwicklungskosten amortisieren. Der Softwarebereich ist allerdings bereits ein hochinnovativer Wachstumssektor mit gesundem Markt, weshalb Eingriffe des Staates zur Förderung des Wettbewerbes unnötig erscheinen. Alle Werke im Softwarebereich sind bereits durch das Urheberrecht geschützt.

Patente zum Schutz eines Erfinders vor Nachahmern, die sich ohne eigene Anstrengung die Erfindung zu Nutze machen, sind im Software-Bereich auch deshalb unnötig, weil das Kopieren der Funktionalität einer neuartigen Software immer einen sehr großen personellen und zeitlichen Aufwand erfordert. Deshalb hat der ursprüngliche Erfinder immer einen ausreichenden Vorsprung gegenüber Nachahmern. (Als Beispiel möge z.B. eBay dienen)

Zudem ist die Beurteilung der Erfindungshöhe bei Software generell beinahe unmöglich. Die notwendigen Prüfungs-Verfahren für die Vergabe eines Softwarepatentes müssten deshalb Zeitspannen dauern, die im schnelllebigen Softwaremarkt mehreren Produktlebenszyklen entsprechen, was schlicht inpraktikabel ist.

Eine positive Auswirkung auf den heute vitalen und funktionierenden Markt für Software ist daher von der Einführung von Softwarepatenten auf keinen Fall zu erwarten. Viel wahrscheinlicher ist eine Verzerrung des Wettbewerbs im Softwaremarkt durch Großunternehmen, die mit ihrer Finanzkraft und ihren Rechtsabteilungen jedes kleinere und mittlere Unternehmen in Patentstreitigkeiten unabhängig von der eigentlichen Rechtslage in die Knie zwingen könnten, und eine zusätzliche Belastung der bereits hoffnungslos überlasteten Gerichte und Patentämter durch Unmengen von Software-Patent-Anmeldungen und Rechtsstreitigkeiten.

Darum ist Software weiterhin von der Patentierbarkeit auszuschließen.

MV BeKo LaKo BuKo
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MV 19.06.2007
Bezirkskongress (Stein) 7.3.2004

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