Gleichberechtigung durch Gleichheit? Ein Grundsatzpapier
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Antragsteller: AK Programmatik
Antrag:
Die deutsche Gesellschaft ist auf das Wort „gleich“ außergewöhnlich fixiert. Auch abseits politisch regelmäßig diskutierter Bereiche wie der Gleichberechtigung von Mann und Frau oder der Generationengerechtigkeit sind die Deutschen darum bemüht, jederzeit mit anderen gleich behandelt zu werden. Dies beruht allerdings weniger auf einer weit verbreiteten Selbstlosigkeit, sondern viel mehr auf Neid sowie Existenz- und Verlustangst.
Deshalb muss sich die Auseinandersetzung der Gesellschaft mit diesem Thema weiterentwickeln.
I. Gleichberechtigung von Mann und Frau im Alltag und Beruf
Auch heute sind Mann und Frau weder im Alltag noch im Berufsleben vollständig gleichgestellt, beispielsweise verdienen Frauen selbst für die gleiche Tätigkeit in manchen Bereichen noch immer deutlich weniger als Männer. Eine derartige, nur auf dem Geschlecht basierende Differenzierung ist unzulässig und muss beendet werden.
Jedoch ist zu beachten, dass eine vollständige Gleichstellung beider Geschlechter, insbesondere bei Fragen wie Arbeitszeit und Lohn, dem Ziel der Gleichberechtigung auch schaden kann. Sobald eine Gleichstellung auch dort erfolgt, wo die berufliche Tätigkeit leistungsabhängig ist, führt sie lediglich zu einer Gleichstellung aller Beteiligten auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner (z.B. beim Arbeitslohn); deswegen müssen Männer und Frauen hier, unabhängig von ihrem Geschlecht, nach ihren individuellen Fähigkeiten und Kenntnissen beurteilt werden, hinsichtlich derer es keine Gleichstellung mit Arbeitnehmern niedriger oder höherer individueller Fähigkeiten und Kenntnisse geben darf.
II. Gleichberechtigung zwischen den Generationen
Mit dem zunehmenden Älterwerden unserer Gesellschaft gewinnt auch die Generationengerechtigkeit immer mehr an Bedeutung.
1. Staatsverschuldung
In den letzten Jahrzehnten und insbesondere aufgrund der aktuellen Wirtschaftskrise ist die Staatsverschuldung immer weiter gewachsen; schon jetzt hat sie Ausmaße erreicht, die nur noch schwerlich und mit großem Aufwand korrigierbar sein werden. Als Folge können und wollen die nächsten Generationen nicht mehr für die sorglose Finanzpolitik der aktuellen und früheren Generationen einstehen. Daher ist ein Umdenken hin zu einer nachhaltigeren Finanzpolitik nötig, die genauso viel Wert auf „Morgen“ wie auf „Heute“ legt.
2. Renten
Schon jetzt ist klar, dass die künftigen Generationen die Last der Rentenkosten nicht tragen können; während die junge Generation daher eine Senkung der Renten fordert, bestehen die Älteren auf deren vollständigen Beibehaltung bzw. sogar ihrer Erhöhung. Um diesen Konflikt zu lösen müssen letztendlich beide Seiten verzichten.
Einerseits ist zu beachten, dass die künftigen und aktuellen Rentner ihren Beitrag zur Erhaltung des Rentensystems vollumfänglich geleistet haben. Daneben darf aber auch nicht vergessen werden, dass aufgrund der Bevölkerungsentwicklung das derzeitige Rentensystem schon bald schlechthin nicht mehr finanzierbar ist. Daher ist eine eigene, zusätzliche Vorsorge der Jüngeren nötig, für die der Staat durch Fördermaßnahmen einen zusätzlichen Anreiz schaffen soll. Gleichzeitig muss aber auch das Steuer- und Abgabensystem reformiert werden, damit überhaupt der finanzielle Spielraum für eine eigene Vorsorge besteht.
III. Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund am gesellschaftlichen Leben
Deutschland ist ein Einwanderungsland. Die Verdrängung dieser Tatsache und die Vernachlässigung über viele Jahre hinweg, sich den politschen Erfordernissen von Migration zu stellen, haben in hohem Maße zum unbefriedigenden Stand der Integration beigetragen. Andererseits verweigern sich auch viele Migranten der Integration in Deutschland, mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen für den Arbeitsmarkt, den Sozialstaat und dem Zusammenleben in der Gesellschaft.
Integration muss daher als wechselseitiger Prozess verstanden werden, an dem beide Seiten beteiligt sein müssen und sich als gleichberechtigte Partner verstehen. Eine Politik „von oben herab“ ist dabei ebenso falsch, wie die Haltung von einzelnen Migranten, sich der Integration vollständig zu verweigern.
Grundvoraussetzung für die gleichberechtigte und aktive Teilnahme von Menschen mit Migrationshintergrund an allen Teilen des öffentlichen Lebens ist der gegenseitige Respekt. Dazu gehört auch das Respektieren von den hier gültigen Grundsätzen, zu denen unter anderem auch die bereits erwähnte Gleichberechtigung von Mann und Frau zählt. Nur wenn alle in dieser Gesellschaft lebenden Gruppen sich unabhängig von ihrer Herkunft vorurteilsfrei begegnen und gegenseitig respektieren, können sie als gleichberechtigte Teile in der Gesellschaft wahrgenommen und akzeptiert werden. Gleichberechtigung von Menschen mit Migrationshintergrund ist eng mit dem Gedanken der Chancengleichheit verknüpft. Für gleiche Chancen auf Teilhabe und Selbstverwirklichung ist die Kenntnis der deutschen Sprache unerlässlich. Ziel muss es daher sein, so früh wie möglich mit dem Erwerb der deutschen Sprache zu beginnen, am bestenen bereits vor der Einschulung. Generell sollen die Deutschkenntnisse jeden Kindes mit Erreichen des 5. Lebensjahres überprüft werden, um noch vor der Einschulung individuell die jeweiligen Defizite ausgleichen zu können. In den Fällen, wo dies nicht vollständig gelingt, müssen parallel zur Grundschule spezielle Sprachkurse und Fördermaßnahmen besucht werden.
IV. Gleichberechtigung und Schutz vor Diskriminierung
Gleichberechtigung bedeutet auch Gleichbehandlung eines jeden einzelnen Menschen, unabhängig seiner Herkunft, seines Aussehens, seines Geschlechts, seiner Religion und Weltanschauung, seines Alters, seiner sozialen Herkunft, seiner sexuellen Orientierung und unabhängig davon, ob er eine Behinderung hat oder nicht. Jede Form der Diskriminierung widerspricht den Grundwerten einer demokratischen Gesellschaft. Jeder Mensch, unabhängig von den eben aufgezählten Merkmalen, muss die Chance haben, als gleichberechtigter Teil in dieser Gesellschaft leben und sich selbst verwirklichen zu können. An den Stellen, wo noch Barrieren, Nachteile und Vorurteile bestehen, müssen diese abgebaut werden.
Ungleichbehandlungen können nur dann gerechtfertigt sein, wenn sie geeignete und angemessene Mittel sind, um bestehende Nachteile wegen eines geschützten Diskriminierungsmerkmals zu verhindern oder auszugleichen. Damit bleiben beispielsweise Frauenförderungs- und Behindertenförderungsmaßnahmen weiterhin zulässig. Die Maßnahmen müssen aber objektiv geeignet und angemessen sein. Einen absoluten Vorrang der zu fördernden Gruppe gibt es jedoch nicht. Generell sollte das Individuum und seine Qualifikationen im Vordergrund stehen und nicht dessen Diskriminierungsmerkmal.
V. Ergebnis
Mann und Frau, Jung und Alt, Menschen mit und ohne Migrationshintergund, mit und ohne „Diskriminierungsmerkmal“ sind gleich und ungleich. Gleichberechtigung ist daher unzweifelhaft eine wichtige Grundlage unserer Gesellschaft; allerdings kann sie immer nur Ausgangspunkt und nicht Ziel für die persönliche Entwicklung und das Leben jedes einzelnen Menschen sein - ansonsten würde sie nur zu einer Beschränkung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner führen. Eine moderne und gerechte Gesellschaft beruht deswegen nicht auf einer vollumfänglichen Gleichstellung in allen Lebensbereichen; stattdessen bietet sie allen Menschen vor allem Chancengleichheit, insbesondere in den Bereichen Bildung und Berufsleben.
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