Kinderwunsch von Frauen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ermöglichen

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Antragsteller: Tobias

Antrag

Die Jungen Liberalen Erlangen fordern die Bundesärztekammer dazu auf, die bisher gültige „Richtlinie zur Durchführung einer assistierten Reproduktion“ insofern zu verändern, den Ausschluss von Frauen, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben, von einer künstlichen Befruchtung aufzuheben. Um Rechtssicherheit zu schaffen, ist darüber hinaus ein entsprechender Passus auch im Embryonenschutzgesetz zu verankern.


Begründung

Viele Frauen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen haben einen Kinderwunsch. Diesen Wunsch sollten Liberale nicht grundsätzlich verwehren. Um sich diesen Kinderwunsch zu erfüllen, bewegen sie sich in Deutschland allerdings derzeit in einer rechtlichen Grauzone.

Viele Frauen weichen daher auf anonyme Internetforen aus, um dort einen Mann als Samenspender zu finden. Dies ist jedoch schon allein wegen der Unkenntnis des Gesundheitszustandes und möglichen Erbkrankheiten des Spenders keine befriedigende Alternative. Auch der „Samenbank-Tourismus“ in die Niederlande, Großbritannien oder Dänemark sowie das Einfliegen von Samen aus der USA ist sowohl rechtlich heikel als auch mit enormen Kosten verbunden.

Ebenso wäre den Ärzten geholfen, da die zitierte Richtline nicht rechtsverbindlich ist, jedoch Teil der Berufsordnung der Ärzte ist. Somit ist es von Arzt zu Arzt verschieden, ob er eine künstliche Befruchtung in dieser Situation durchführen will oder nicht. Daher ist neben der Änderung der Richtlinie auch das Embryonenschutzgesetz entsprechend zu erweitern.


MV BeKo LaKo BuKo
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