Nanopartikel kennzeichnen
Aus Antragswiki
Antragsteller: Peter 08:12, 21. Okt. 2009 (UTC)
Antrag:
Produkte, in denen Nanopartikel eingesetzt werden, sollen Kennzeichnungspflichtig sein. Es soll für den durchschnittlichen Kunden deutlich erkennbar sein, wenn ein Produkt Nanopartikel enthält.
Begründung:
Es wird vermutet, dass Nanopartikel gesundheitsschädlich sein könnten. Zwar stehen noch keine Ergebnisse fest, dennoch werden Nanopartikel bereits in Kosmetika, Reinigungsmitteln und Sonnencremes eingesetzt. Sogar Schokoriegeln können mit Nanopartikeln beschichtet sein, um zu Verhindern, dass sich ein grauer Überzug auf der Schokolade bildet. Der Verbraucher sollte die Möglichkeit haben, sich bei Bedenken hinsichtlich der möglichen Gefährdung durch Nanopartikel aktiv und auf Basis handfester Informationen gegen ein Produkt zu entscheiden. Dies ist bisher nicht der Fall, denn die Liste der Inhaltsstoffe lässt keine Rückschlüsse darüber zu, ob ein Stoff in Form von Nanopartikeln eingesetzt wird. Titandioxid wird z.B. in Sonnencreme meist in Form von Nanopartikeln eingesetzt, könnte aber in anderen Produkten auch in anderer Form enthalten sein.
Siehe auch: [1]
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