Patentrecht
Aus Antragswiki
Antragssteller: Peter Asemann
Antrag:
Der Kongress möge beschliessen:
- Die Praxis der Zuerkennung von Patenten wird neu geregelt.
Patente werden nur noch erteilt, wenn die Erfindung eine besonders hohe Schöpfungshöhe hat, also völlig neuartig oder zumindest signifikant effizienter als vergleichbare Erfindungen ist.
- Bei der Patentanmeldung hat der Patentinhaber anzugeben, für wie wertvoll der die gemachte Erfindung hält, d.h., wieviel er für eine exklusive Lizenz für seine Erfindung im Jahr verlangen würde; die Aufrechterhaltung des Patentschutzes kostet ihn dann jährlich 10% dieser Lizenzsumme
- Patentinhaber, die feststellen, dass jemand ihr Patent unlizenziert nutzt, haben das Recht, den Missbraucher auf maximal das dreifache der seit dem Beginn des Missbrauchs fälligen Lizenzgebühr zu verklagen.
Begründung
Patente werden immer weniger zum Schutz eigener Erfindungen gebraucht, sondern immer häufiger von Patenttrollen - das sind Firmen, die Patente sammeln und dann Firmen auf hohe Schadenersatzsummen verklagen, die diese Patente, meist ohne es zu wissen, verletzen.
Um dem Geschäftsmodell dieser Firmen, die der Realwirtschaft mit ihrem Tun schaden, Firmen ruinieren und Innovation verhindern, die Grundlage zu entziehen, muss das Patentrecht dahingehend geändert werden, dass Patente erstens schwieriger zu bekommen sind und zweitens genutzt werden müssen.
Darum zielt die Anforderung einer besonders hohen Schöpfungshöhe darauf ab, dass nur noch Erfindungen patentiert werden dürfen, von denen Experten auf dem Gebiet behaupten, dass die Erfindung ein bedeutender Fortschritt mit einer neuen Qualität ist, nicht eine bloße Weiterentwicklung von Bekanntem.
Die Pflicht zur Anmeldung des ungefähren Wertes des Patents im Sinne von exklusiver Lizenzgebühr pro Jahr in Verbindung mit der jährlichen Gebühr zur Aufrechterhaltung des Patents und in Verbindung mit der Deckelung einer Schadensersatzforderung im Falle einer illegalen Fremdnutzung dient dazu sicherzustellen, dass tatsächlich nur Patente angemeldet werden, die der Patenthalter entweder selbst gewinnbringend nutzt oder die er ehrlich weiterzulizenzieren vorhat. Durch die Deckelung der Schadensersatzsumme und die jährliche Gebühr, deren Höhe der Patentanmelder ja selbst in der Hand hat, so dass er bei einer kleinen Summe auch selbst nur wenig für die Aufrechterhaltung des Patents zahlt, wird das Geschäftsmodell der Patent-Trolle empfindlich getroffen bzw. zerstört.
Siehe auch: http://www.harvardbusinessmanager.de/heft/artikel/a-601490.html
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