Pflicht-Schulabschluss
Aus Antragswiki
Antragssteller: Peter Asemann
Der Kongress möge beschließen:
Die bisherige achtjährige Schulpflicht wird durch die Pflicht zum Erreichen des Hauptschulabschlusses ersetzt. Solange dieser nicht erreicht wird, gilt die Schulpflicht unbegrenzt fort. Nur eine amtsärztlich attestierte Unfähigkeit zum Erreichen dieses Schulabschlusses (z.B. geistige Behinderung, psychische Krankheit etc.) kann zur Befreiung von der Schulpflicht ohne Abschluss führen.
Begründung:
Menschen ohne Schulabschluss haben keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Sie werden darum von der ARGE in der Regel in immer neue "Maßnahmen" gesteckt, um sie zu qualifizieren bzw. aus der Arbeitslosenstatistik zu bekommen. Diese Maßnahmen sind im Zweifel weniger effektiv als eine Schule, ausserdem weniger strukturiert.
Darum ist es sinnvoll, die Schulpflicht bis zur Erreichung mindestens des Hauptschulabschlusses zu erweitern. Die Beseitigung der Möglichkeit, durch "Absitzen" der Schulpflicht der Schule zu entkommen wird ungeahnte Motivationsreserven bei den Jugendlichen aktivieren.
| MV | BeKo | LaKo | BuKo |
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