Rückerstattung von Studiengebühren

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Beschlossen am 13.03.2006 (MV)

Antrag:

Im Falle einer durch die Universität verschuldeten Verlängerung der Studiendauer fordern die Jungen Liberalen die Erstattung bzw. Verrechnung der Studiengebühren für den entsprechenden Zeitraum. In jedem Fall hat die Hochschule für ausreichende Kapazitäten zu sorgen.

Begründung:

Im Zuge der flächendeckenden Einführung von Studiengebühren muss das sich ändernde Verhältnis zwischen Studierendem und Hochschule als Kunde bzw. Anbieter einer Dienstleistung (Lehre) stärker berücksichtigt werden. Hierzu gehört die Rückerstattung bereits gezahlter Studienentgelte bzw. die Verrechnung mit noch zu zahlenden Beiträgen, wenn sich das Studium ohne Verschulden des Studenten verlängert. Gründe hierfür können beispielsweise ein Mangel an Praktikums- oder Laborplätzen sein, alle weiteren Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl oder solche, die lediglich jedes zweite Semester angeboten werden.

MV BeKo LaKo BuKo
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Landeskongress (Kempten) 30.7.2006 (eingebettet in den Antrag "Liberales Innovationsprogramm für Bayerns Hochschulen" Abs. 4)

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