Rückkehr zu lesbaren Verkehrszeichen

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Antragsteller: --Thilo 12:29, 29. Aug. 2011 (CEST)

Antrag:

Die JuLis Erlangen fordern die ausschließliche Verwendung von optimal gestalteten Verkehrszeichen. Optimal gestaltete Verkehrszeichen sind solche, welche die enthaltene vom Autofahrer benötigte Information in der übersichtlichsten, am schnellsten zu erfassenden, am besten zu lesenden und intuitiv organisierten Struktur darstellen.

Begründung:

Verkehrszeichen, die nur schwer oder nicht zu lesen sind, sind erstens unnütz, weil sie ihren Zweck nicht erfüllen, zweitens gefährlich, weil sie den Autofahrer zu lange mit der Entzifferung aufhalten und so ablenken, den Verkehr unnötig verlangsamen oder Gefahren nicht ausreichend darstellen. Die Lesbarkeit wird so z.B. durch selbst gebastelte Baustellenschilder stark beieinträchtigt oder ist meistens nicht möglich. Dann erfüllt das Schild seinen Zweck nicht, man könnte also genausogut gar keines aufstellen. Die Warnung vor Gefahren oder Verkehrssituationen ist aber nun eines der zentralen Elemente, die unsere Straßen von Dschungelpisten unterscheiden und unbedingt zu gewährleisten.

Die Aufnahme von Information ist insbesondere bei Wegweisern wichtig. Information kann bei Wegweisern auf mehreren Ebenen darsgestellt werden: Die Form des Schildes gibt die Richtung an, die Farbe die Art der Straße und des Zieles (regional, überregional), die Schrift den Namen und wo nötig die Entfernung. Die klare Gliederung der Anbringung, also die Organisation der Gesamtdarstellung der angebotenen Information ist mit solchen Verkehrszeichen sehr gut möglich.

Um das zu erreichen sind insbesondere die Verkehrszeichen 434 [1], 435 [2] und 436 [3] abzuschaffen und durch die ausschließliche Verwendung von Verkehrszeichen im Stil des 418 [4], 438 [5] oder 439 [6] zu ersetzen.

Die in weiß gehaltene Zusatzinformation wie etwa die Warnung vor Gefahrenstellen [7] soll nicht mehr selbstherstellbar sein, da in der Regel alle selbstgebastelten Schilder nur dann erkennbar sind, wenn man vor ihnen _steht_. Variable Schilder, die etwa Uhrzeiten angeben wie bei Parkverboten für Umzüge können davon ausgenommen werden, sofern der selbstbeschriftete Schild ein Metallvordruck ist.


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