Rücknahme der geplanten Einführung von Rundfunkgebühren für internetfähige Computer

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Antragsteller: Kreisvorstand JuLis Erlangen 2004/05

Antrag:

Die geplante Einführung von Rundfunkgebühren für internetfähige Computer zum 1. Januar 2007 soll gestoppt werden.

Begründung:

Wegen der technischen Möglichkeit des Empfangs öffentlich-rechtlicher Radio- und Fernsehprogramme mit Hilfe internetfähiger Rechner soll die momentan ausschließlich für Radios und Fernsehgeräte geltende Regelung ab dem 1. Januar 2007 auf die genannten Rechner ausgedehnt werden. Dies wurde von den Ministerpräsidenten der Länder am 8. Oktober 2004 mit dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen.

Als Multifunktionsgeräte sind PCs jedoch nicht primär für den Einsatz als Rundfunkgeräte konzipiert und werden auch nur in den seltensten Fällen in dieser Weise genutzt. Da jeder aktuelle Computer technisch in der Lage ist, eine Verbindung zum Internet bereit zu stellen, ist eine funktionelle Trennung von Rundfunkempfang und anderen Nutzungsarten hier nicht möglich. Mit obiger Neuregelung würde also das Surfen im Internet, das Abrufen von E-Mails, Online-Shopping, Homebanking etc. – mithin also Einsatzgebiete von PCs, die mit dem Empfang von Rundfunk und Fernsehen rein gar nichts zu tun haben – mit einer "Internetgebühr" belegt. Insbesondere die freien Berufe und Selbständige sind von der geplanten Änderung betroffen, da sie im Falle einer Vorsteuerpflicht die Anmeldungen online beim zuständigen Finanzamt einreichen müssen.

Eine Ausnahme von der obigen Forderung stellen Rechner mit Radio- bzw. Fernsehkarten dar, die gemäß der gegenwärtigen Gesetzeslage ohnehin bereits gebührenpflichtig sind.

MV BeKo LaKo BuKo
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Bezirkskongress 19.06.2005

Landeskongress (Passau) 16./17.06.2005

Bundeskongress (Regensburg) 01.04.2006

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