Redezeitbegrenzung

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Antragsteller: Adrian Engeländer

Satzungsänderungs-Antrag: zu § 5 Die Kreisversammlung und der monatliche Stammtisch soll hinzugefügt werden:

(7) Auf der Kreisversammlung gilt eine generelle Redezeitbegrenzung von 3 Minuten. Eine Änderung der Redezeitbegrenzung kann per Geschäftsordnungsantrag festgelegt werden.

Ein äquivalenter Passus soll auch auf höheren Ebenen der JuLis in die Satzungen aufgenommen werden.

Begründung: In fast allen Fällen kann man seine Argumente innerhalb von 3 Minuten vortragen, dies gilt sowohl für Vorstellung von zur Wahl stehenden Kandidaten als auch für Antragsberatungen. Auch Grußworte werden insbesondere auf höheren Ebenen oft über ein erträgliches Maß hinaus ausgedehnt. Für besonders lange Anträge oder besondere Vorträge kann dann immer noch auf der Kreisversammlung eine Ausnahme erteilt werden.

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