Schriftliche Einladung
Aus Antragswiki
Beschlossen am 14.07.2003 (MV)
Bisher:
Eine Kreisversammlung ist beschlußfähig, wenn zu ihr mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich eingeladen wurde (Datum des Poststempels). Sie ist nicht mehr beschlußfähig, wenn auf Antrag festgestellt wurde, daß weniger als die Hälfte der zu Beginn der Kreisversammlung anwesenden Mitglieder noch anwesend sind.
Soll ersetzt werden durch:
Eine Kreisversammlung wird mit einer Frist von zwei Wochen unter Vorschlag einer Tagesordnung durch schriftliche Einladung an alle Mitglieder einberufen. Sie ist nicht mehr beschlußfähig, wenn auf Antrag festgestellt wurde, daß weniger als die Hälfte der zu Beginn der Kreisversammlung anwesenden Mitglieder noch anwesend sind.
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