Senkung des Strafmündigkeitsalters

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Antragsteller: Peter Asemann

Antrag:

Das Strafmündigkeitsalter soll auf 12 Jahre abgesenkt werden.

Begründung:

Kinder werden heute körperlich schneller reif als früher, und auch mental sind sie häufig abgeklärter.

Die frühere körperliche Reife ermöglicht ein früheres Begehen von Straftaten mit einer Komponente von körperlicher Gewalt (z.B. Raub, Erpressung, Einbruch, Körperverletzung). Doch auch die Tatsache, dass "Klau-Kinder" von Ihren Eltern stehlen geschickt werden, ist ein häufig beklagtes Ärgernis.

Bisher sind Straftäter (bzw. "delinquente Kinder")im Alter von 12 bis 14 Jahren nicht zu bestrafen. Dies ist ungünstig, denn:

Die Entscheidung, ob und in welcher Form eine Strafe verhängt oder ob Sozialstunden oder erzieherische Maßnahmen angesetzt werden, bleibt natürlich, wie beim Jugendstraftrecht, bei einem Jugendrichter. Durch diese Maßnahme kann ggf. verhindert werden, dass sich Kinder im Alter von 12 bis 14 zu jugendlichen Intensivtätern (Stichwort "Mehmet") entwickeln.

--Peter 20:48, 29. Aug 2006 (CEST)

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MV: 02.11.2006

BeKo 21.06.2008: beschlossen

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