Sicherheitsbefragungen überprüfen
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Beschlossen am 13.03.2006 (MV)
Antragsteller: Christian Wolff
Antrag:
Die Sicherheitsbefragungen des bayerischen Verfassungsschutzes sollen inhaltlich und verfahrenstechnisch auf ihre Rechtmäßigkeit sowie ihre generelle bzw. individuelle Notwendigkeit überprüft werden. Insbesondere sollten betroffene Kommunen (zuständige Verwaltungsbehörden) über die einzelnen Abläufe bei Sicherheitsbefragungen informiert werden.
Die Liberalen in Mittelfranken halten es des Weiteren für notwendig, dass Anfragen von kommunalen Verwaltungen zeitnah und umfassend sowohl vom Verfassungsschutz als auch vom bayerischen Innenministerium beantwortet werden.
Begründung:
Seit einigen Jahren werden muslimische Mitbürger und Mitbürgerinnen, insbesondere aus arabischen Ländern, zu Sicherheitsbefragungen eingeladen, anhand derer geklärt werden soll, ob von den betreffenden Personen eine Gefährdung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ausgeht.
Die Erfahrung zeigt, dass die Bearbeitung und abschließende Beurteilung dieser Sicherheitsgespräche sich Monate, gelegentlich auch über ein Jahr hinzieht. Die Durchführung dieser Gespräche erfolgt in der Regel ohne anwaltliche Begleitung. Weiterhin erhalten die Befragten keine Kopie der Gesprächsprotokolle beziehungsweise der Fragebögen. Während der oft monatelangen Bearbeitungsdauer haben die Befragten keinen gesicherten Aufenthaltstitel, was dazu führt, dass Leistungen wie beispielsweise das Kindergeld nicht ausbezahlt werden. Dies führt in etlichen Familien zu gravierenden finanziellen Schwierigkeiten. Da die Befragten vor dem Gesetz als unschuldig zu gelten haben, ist es einem Rechtsstaat nicht angemessen, seinen Bürgern solche gravierenden Nachteile wie Einschränkungen der Reisefreiheit und Kindergeldentzug aufzubürden.
Die arabischen Mitbürger und Mitbürgerinnen nehmen an den Befragungen im Allgemeinen sehr konstruktiv teil, da auch sie nicht wollen, dass unser Land durch Extremisten gefährdet wird.
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