Spielkultur

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Antragssteller: Peter Asemann

Antrag: Hersteller von Computer-(Online-)Spielen werden verpflichtet, eine vollständige, die Nutzung aller Spielfunktionen ermöglichende Server-Software kostenlos zur Verfügung zu stellen, wenn Sie den Betrieb der für die (vollständige) Nutzung des Online-Spieles notwendigen Server einstellen oder unter das notwendige Maß hinaus einschränken. Die Server-Software muss so gestaltet sein, dass jeder Besitzer einer legalen Kopie das Spiel unbegrenzt weiter nutzen kann. Die Abgabe einer derartigen Verpflichtung wird Voraussetzung für den Verkauf entsprechender Spiele in Europa.

Begründung: Computer-Spiele sind - auch nach Meinung maßgebender Kultur-Experten - Bestandteil der Kultur.

Online-Spiele haben maßgeblichen Einfluss auf den Alltag und die Kultur der Menschen in Deutschland und Europa. Viele Spiele, die zu ihrem Betrieb - entweder generell oder zumindest im Internet-Mehrspieler-Modus - einen zentralen (Authentifizierungs-)Server mit entsprechender Serversoftware benötigen, können nach der Einstellung des Serverbetriebs durch den Hersteller nicht mehr (vollständig) genutzt werden. Dadurch wird effektiv Kulturgut unbrauchbar gemacht, bzw. unterdrückt, bzw. vernichtet. Darum muss - analog zur Verpflichtung, Werke auf Anfrage dem deutschen Nationalarchiv in Kopie zur Verfügung zu stellen - der Hersteller verpflichtet werden, eine vollständige, zum Nutzen aller Spielfunktionen des (Online-)Spiels notwendige Serversoftware zur Verfügung zu stellen.

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