Streikrecht für Bedienstete des kirchlichen Dienstes
Aus Antragswiki
Antragsteller: --Thilo 13:09, 10. Jan. 2010 (UTC)
Antrag: das Streikrecht soll ohne Einschränkungen für alle Angestellten aller kirchlichen Dienste gelten.
Begründung: die Argumentation, dass Angestellte kirchlicher Dienste aus Nächstenliebe und ihrem Glauben an Gott heraus sich für ihre Arbeit aufopfern sollen, und daher kein Recht haben für eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen zu streiken, ist unhaltbarer Schwachsinn. Gerade in Bereichen der Pflege und des Gesundheitswesens, in denen die Kirchen stark vertreten sind, öffnet das mangelnde Streikrecht der Ausbeutung der Angestellten Tür und Tor. Auch Angestellte in diesen Bereichen müssen das Recht haben, auf Missstände öffentlichkeitswirksam aufmerksam zu machen. Viele Schwächen und katastrophalen Zustände würde es wohl nicht geben, wenn das Personal nicht per Gesetz mundtot wäre.
| MV | BeKo | LaKo | BuKo |
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MV 01.08.2010
