Todesursache feststellen nur durch Fachärzte
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Antragsteller: Peter Asemann
Antrag:
Totenscheine sollen in Zukunft nur noch von Gerichtsmedizinern oder Ärzten mit einer geeigneten Zusatzqualifikation ausgestellt werden. Eine derartige Zusatzqualifikation ist ggf. zu entwickeln.
Die Feststellung des Todes von Personen ist weiterhin durch jeden Arzt zulässig.
Zur Durchführung der Feststellung der Todesursache sollen alle Verstorbenen vor der Übergabe an ein Bestattungsinstitut zu einer zentralen Stelle (z.B. städtische Leichenhalle) verbracht und dort zeitnah von Gerichtsmedizinern untersucht werden.
Begründung:
In Deutschland ist es üblich, dass jeder Arzt (z.B. Frauenarzt, Augenarzt) einen Totenschein ausstellen kann.
Häufig werden Totenscheine von Hausärzten (Allgemeinmediziner, Internisten) ausgestellt, die den Toten vorher behandelt haben.
Diese sind aufgrund ihrer Kenntnis der Krankengeschichte des Toten nicht in der Lage, die Leichenschau unvoreingenommen durchzuführen. Ausserdem haben die meisten in ihrer medizinischen Karriere nur in einer Pflichtvorlesung im Studium von der Ermittlung von Todesursachen gehört.
Die Folge davon ist, dass nach Schätzungen ca. 50% der in Totenscheinen eingetragenen Todesursachen falsch sind [1].
Obwohl die Ausstellung eines Totenscheins ca. 50€ kostet, ist die darauf basierende Statistik also faktisch wertlos. Zudem wird in Fachkreisen davon ausgegangen, dass die Dunkelziffer von Tötungsdelikten an älteren Menschen in Deutschland aufgrund der im europäischen Vergleich sehr geringen Obduktionsquote relativ hoch sein dürfe.
Das Feststellen der Todesursache von Menschen ist unerläßlich, um Tötungsdelikte zu verhindern und gegebenenfalls die medizinische Versorgung zu verbessern. Darum ist die Praxis der Totenscheinerstellung durch Ärzte ohne medizinische Fachausbildung auf diesem Gebiet zu beenden. Statt dessen sollen nur noch Gerichtsmediziner bzw. besonders qualifizierte Mediziner Totenscheine ausstellen dürfen.
Um die Untersuchung der Todesursache effizient durchführen zu können soll sie an einer zentralen Stelle erfolgen, wo die notwendigen Einrichtungen und Geräte auch für mögliche weitergehende gerichtsmedizinische Untersuchungen (Im Falle des Verdachts eines unnatürlichen Todes) zur Verfügung stehen.
| MV | BeKo | LaKo | BuKo |
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BeKo 09.06.2007 in Erlangen