Umfassende Weiterbildung für Rettungsassistenten
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Umfassende Weiterbildung für Rettungsassistenten
Antragsteller Friedrich Fick
Antrag
Im Rettungsassistentengesetz (RettAssG) soll der Paragraph eingefügt werden: "Der Rettungsassistent hat die Qualifikation jährlich durch eine theoretische und praktische Prüfung zu erneuern. Die Prüfung hat sich an den Anforderungen der Abschlussprüfung für Rettungsassistenten zu orientieren."
Dieser Antrag hat ebenfalls Gültigkeit für Bayern, diese Passage kann ebenfalls in das BayRDG eingefügt werden.
Begründung
In diesem Antrag verklausuliert die Rezertifizierung von Rettungsassistenten.
Eine Ausbildung ohne Weiterbildung ist vollkommen nutzlos. Gerade im Bereich des Rettungsdienstes ist eine Weiterbildung absolut Notwendig. Eine Weiterbildung, die einzig und allein durch eine vorgeschriebene Anzahl von Stunden (wie im Augenblicklichen BayRDG vorgeschrieben) führt zu einem Wettbewerb, welche Fortbildung die einfachsten Weiterbildungsstunden anbieten.
Eine jährliche Rezertifizierung führt zu einer deutlichen verbesserung der Versorgung da hier auch verschiedene Szenarien simuliert werden können, die in der Realität sehr selten vorkommen.
| MV | BeKo | LaKo | BuKo |
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MV 01.08.2010
